Gottesdienste/Kapelle

 


Gottesdienst




Wels

Zu den Gottesdiensten in der Hauskapelle:

Montag bis Samstag: 5:50 Uhr, Mittwoch auch 19:00 Uhr.
Sonn- und Feiertag: 8:00 Uhr
Wenn Sie bettlägrig sind, bringen wir die Kommunion ins Zimmer. Bitte melden Sie den Wunsch dem Pflegepersonal.

Vesper:

täglich um 18:00 Uhr in der Hauskapelle

Rosenkranz:

täglich im Anschluss an die Vesper

Beichtgelegenheit:

täglich von 18:30 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Krankensalbung:

jeden ersten Freitag im Monat um 19:00 Uhr mit Abendmesse oder nach Vereinbarung im Zimmer.

Ökumenische Vesper:

jeden vierten Donnerstag im Monat um 18:00 Uhr.

Evangelische Andachten:

Donnerstag um 18:00 Uhr im interreligiösen Andachtsraum, außer an den Donnerstagen, an denen eine Ökumenische Vesper gefeiert wird. Gerne feiern wir mit Ihnen das Abendmahl im Zimmer. Bitte melden Sie diesen Wunsch dem Pflegepersonal.

Alle liturgischen Feiern in der Krankenhauskapelle werden im Hausradio (Kanal 1 und 2) übertragen.

Auch für PatientInnen und Angehörige nicht christlicher Religionsgemeinschaften besteht die Möglichkeit ihre spirituellen Bedürfnisse im interreligiösen Andachtsraum zu erfüllen.
Auch Seelsorger der jeweiligen Konfession oder Religionsgemeinschaft können jederzeit verständigt werden.

Grieskirchen

Angebote der Seelsorge am Standort Grieskirchen:
  • Gottesdienst Montag bis Samstag täglich um 6:00 Uhr
  • Sonntagsgottesdienst um 19:15 Uhr
  • Kommunionempfang am Sonntag und am Mittwoch oder Donnerstag (je nach Station) auf den Zimmern möglich, Wunsch bitte beim Pflegepersonal melden.
  • Rosenkranz: Samstag um 18:15 Uhr
  • Vesper: Möglichkeit zum Mitbeten täglich um 17:15 Uhr
  • Beichtgelegenheit: Donnerstag und Sonntag am Nachmittag und nach Vereinbarung
  • Krankensalbung: Donnerstag und Sonntag am Nachmittag und nach Vereinbarung, 1 x monatlich (meist 2. Dienstag im Monat) bei einer Abendmesse um 19:15 Uhr – auch für Auswärtige.
  • Gottesdienst für im Krankenhaus Verstorbene – eingeladen sind deren Angehörige; 1 x jährlich kurz nach Allerheiligen – die Betroffenen werden schriftlich eingeladen.
  • Wortgottesfeier für Frauen, die ein Kind durch Fehlgeburt verloren haben; 1 x jährlich im Frühsommer – die Betroffenen werden schriftlich eingeladen.
  • Alle liturgischen Feiern werden im Fernsehen übertragen.



 

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